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OLG-Urteil zum FOC Zweibrücken ebnet Weg zum BGH nach Karlsruhe

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat am 4. August die Berufung von BTE-Präsident Steffen Jost (Jost Modehäuser, Grünstadt) gegen die Sonntagsöffnungen im Zweibrücker Fashion Outlet zurückgewiesen. Jost hatte mit Unterstützung des BTE gegen einen dortigen Store von Betty Barclay geklagt, weil das FOC Zweibrücken aufgrund einer rheinland-pfälzischen Sonderregelung ohne einen jeweils konkrete Anlassbezug, alleine aufgrund der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken, „automatisch“ jährlich an 16 Sonntagen öffnen darf, obwohl der Linienflugverkehr am dortigen Flughafen schon seit Jahren eingestellt ist. Dagegen ist dies dem stationären Einzelhandel in Rheinland-Pfalz und in der Region rund um das Outlet nur an bis zu vier Sonntagen erlaubt - und auch nur dann, wenn ein konkreter Anlass - bürokratisch aufwendig - nachgewiesen wird. Diese massive Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des BTE für den betroffenen Einzelhandel wettbewerbsrechtlich nicht mehr hinnehmbar.

 

Der Vorsitzende Richter Ulf Petry betonte bei der Urteilsverkündung, dass seine Kammer gar nicht über die „allgemeine Rechtmäßigkeit der Sonntagsöffnungen im Outlet“ zu befinden hatte. Vielmehr sei es um die Frage gegangen, ob die von Jost beklagte Modefirma Betty Barclay sich als Mieterin im Outlet einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber Josts Modegeschäften in anderen Städten verschafft haben könnte. Dies wurde vom Gericht so nicht gesehen. Weil eine Verordnung der rheinland-pfälzischen Landesregierung dem Zweibrücker Outlet viele Sonntagsöffnungen zugesteht, habe Betty Barclay darauf vertrauen dürfen, dass das Unternehmen sein Geschäft auch dementsprechend so betreiben darf.

 

Die Ungleichbehandlung von FOC und stationärem Handel wurde damit überhaupt nicht thematisiert. Allerdings wurde die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, wird BTE-Präsident Steffen Jost in enger Abstimmung mit dem BTE das weitere Vorgehen entscheiden.