Ab 13. Dezember 2024 gilt die neue EU-Produktsicherheitsverordnung GSPR (General Product Safety Regulation). Hersteller gemäß GSPR ist neben dem Produzenten jeder Wirtschaftsakteur, der ein Produkt herstellen oder entwerfen lässt und dieses im eigenen Namen oder unter der eigenen Handelsmarke anbietet. Händler können zudem als „Einführer“ betroffen sein, wenn sie Ware von außerhalb der EU importieren und der Exporteur/Hersteller keinen ansässigen Verantwortlichen in der EU hat. Dann müssen z.B. interne Risikoanalysen sowie Dokumentationen erstellt werden.
Aber auch „normale“ Händler sind betroffen. Sie müssen z.B. die korrekte Herstellerkennzeichnung prüfen, die künftig neben der Postanschrift zusätzlich auch eine elektronische Anschrift enthalten muss. Altware, die bis zum 12. Dezember 2024 in den Verkehr gebracht wurde, kann unbefristet nach altem Recht abverkauft werden. Für Online-Händler ist ab 13. Dezember für auf der eigenen Website oder Verkaufsplattformen wie Amazon, Otto oder Zalando angebotene, neu in den Verkehr gebrachte Produkte eine Herstellerangabe gemäß GSPR verpflichtend. Das gilt ggf. ebenfalls für etwaige Warnhinweise oder Sicherheitsinformationen, z.B. denkbar bei bestimmter Kinderkleidung.
Wer sich im Detail über die Anforderungen des neuen GSPR informieren will, kann dazu das BTE-Webinar „EU-Produktsicherheitsverordnung: Was ist zu beachten“ am 4. Dezember, von 9.30 bis 12 Uhr, nutzen. Rechtsanwalt Dr. Arun Kapoor, Partner in der renommierten Kanzlei Noerr (München) und zudem Co-Leiter des Bereiches Produkthaftung & Product Compliance wird dabei auf folgende Punkte eingehen:
- Überblick und Anwendungsbereich des GSPR
- Übergangsfrist für Altware
- Pflichten des stationären Handels
- Pflichten beim Fernabsatz
- Eigenimporte des Handels aus der EU und von außerhalb der EU
- Händlerhaftung bei fehlender Produktkennzeichnung
- Anforderungen/Inhalte einer Risikoanalyse
- Erfordernisse eines Produktrückrufs bzw. Abhilfemaßnahmen als Folge eines Produktrückrufs
- Kodifikation der „wesentlichen Veränderung“ bzw. Annahme einer Herstellereigenschaft bei Vornahme einer wesentlichen Änderung
- Produktsicherheit bei Baby- und Kinderbekleidung
- Verhältnis Produktsicherheitsverordnung zu anderen textilspezifischen Gesetzen
Hinweis: Die Teilnahme am Webinar ist für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenfrei. Nicht-Mitglieder zahlen 149 Euro zzgl. MwSt.
Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.