mb-Newsletter · 16. April 2025
Wer über die Billigplattform Temu Ware anbietet, darf den Verkaufspreis nicht selbst festlegen. Dieses Geschäftsgebaren verstößt nach Ansicht des Handelsverband Deutschland (HDE) gegen geltendes Kartellrecht. Deshalb hat der Verband beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht. Zum einen schreibe Temu vor, dass der Preis auf Temu bei maximal 85 Prozent...