Seit 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien und -bekleidung. Dies ist eine erste Maßnahme der sog. EU-Textilstrategie, die auch ein verbindliches und harmonisiertes System zur „erweiterten Herstellerverantwortung“ (European Product Responsibility EPR) vorsieht. Die EPR für Textilien, Bekleidung und Schuhe zielt darauf ab, die Verantwortung der Hersteller, ...