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EU-Ökodesign-Verordnung: BTE setzt sich für praktikable Regelungen ein

Am 27. Mai haben die EU-Staaten bzw. der Europäische Rat die neue europäische Ökodesign-Verordnung verabschiedet, die noch im Juni in Kraft treten dürfte. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie, die nur für energieverbrauchsrelevante Produkte galt. Der Anwendungsbereich der neuen Ökodesign-Verordnung umfasst nun fast alle Alltagsprodukte, darunter auch Textilien und Möbel. 

 

Die EU-Ökodesign-Verordnung stellt selbst noch keine Anforderungen an die betroffenen Produkte. Sie beinhaltet lediglich Kriterien für neue Produktregulierungen, die in Form von nachgeordneten produktspezifischen Verordnungen erlassen werden. Die EU-Kommission rechnet Ende 2025 mit den ersten nachgeordneten Produktverordnungen zur Umsetzung der Ökodesign-Verordnung. 

 

Textile Bekleidung inkl. Mode-Accessoires gehören zu den ersten Produktgruppen, für die die EU-Kommission Vorschläge für verbindliche Ökodesign-Anforderungen im Rahmen der „Ecodesign for Sustainable Products Regulation“ (ESPR) erarbeiten und verabschieden wird. Im Anschluss sollen dann Regelungen für Haus- und Heimtextilien sowie Schuhe folgen. 

 

Zur Konkretisierung der Ökodesign-Anforderungen für Textilien hatten Bundesumweltministerium (BMUV) und Öko-Institut bereits im März 2023 zu einem zweitägigen Arbeitstreffen eingeladen, an dem neben dem BTE auch Handelsunternehmen mit bedeutendem textilen Eigenmarkensortiment teilnahmen. Hier wurde deutlich, dass die Einbeziehung von Fachleuten aus der Textilbranche in vielen Punkten unabdingbar ist. 

 

Im April 2024 startete in Berlin die nächste Phase in Form einer Workshop-Reihe, den das Öko-Institut zusammen mit der Hochschule Niederrhein, der Hochschule Hof und dem Umwelt Bundesamt (UBA) in Berlin ausrichtete. Der Workshop bildete den Start eines Forschungsvorhaben des UBA zur Erarbeitung möglicher Ökodesignanforderungen für Textilien und die Überführung in ein mögliches Kennzeichnungslabel. Der BTE hat sich dabei zusammen mit den beteiligten Unternehmen für eine praktikable Umsetzung für die Textilbranche eingesetzt. 

 

Im Herbst 2024 folgt der zweite Workshop, bei dem die überarbeiteten Vorschläge für potenzielle Ökodesign-Label präsentiert und die Überführung der Anforderungen in ein Ökodesign-Label ausgearbeitet werden. Im dritten und letzten Workshop sollen dann im Frühjahr 2025 finale Hinweise und Kommentare aufgegriffen werden. 

 

Bei allen Herausforderungen ist das Engagement Deutschlands bzw. der beteiligten Kreise (Verbände, Unternehmen, staatlichen Stellen und Forschungseinrichtungen) laut BMUV beispielhaft. Dieses will in diesem Jahr noch zwei Studien vorstellen. Die Chancen Deutschlands, durch eigenen Input auf die Ökodesign- bzw. die nachgelagerten Produktverordnung für Textilien Einfluss zu nehmen, stehen damit gut!