
Wie kann die von der EU vorgesehene erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe in Deutschland praxisnah umgesetzt werden? Betroffene Branchenakteure haben gemeinsam Vorschläge für ein sinnvolles System erarbeitet, das sich an bereits bestehenden Rücknahmelösungen orientiert.
Seit 1. Januar 2025 gilt in der Europäischen Union eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien und -bekleidung. Dies ist eine erste Maßnahme der sog. EU-Textilstrategie, die auch ein verbindliches und harmonisiertes System zur „erweiterten Herstellerverantwortung“ (European Product Responsibility EPR) vorsieht. Die EPR für Textilien, Bekleidung und Schuhe zielt darauf ab, die Verantwortung der Hersteller, Importeure oder Händler auf den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu erweitern, einschließlich der Entsorgung und des Recyclings. Für Sammlung und Verwertung wird von jedem Inverkehrbringer eine Gebühr erhoben.
Da demnächst wichtige Entscheidungen zur konkreten EPR-Umsetzung anstehen, hat die Arbeitsgemeinschaft Textil Schuhe Lederwaren (AG TSL) von BTE, Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) und Handelsverband Deutschland (HDE) ein Konzeptpapier zur Umsetzung in Deutschland erstellt.
Ziel sei es, Prozesse, Maßnahmen und Ansatzpunkte aus bekannten und bereits am Markt etablierten Systemen auf den Textil- und Schuhbereich zu übertragen. Als geeignetes Vorbild gelten z.B. die Rücknahmesysteme in den Bereichen Verpackung und Elektro- bzw. Batterierücknahme. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich dafür ein, dass das deutsche Gesetz alle Facetten und Herausforderungen berücksichtigt und eine nationale Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet. Dabei müsse unbedingt eine 1:1 Umsetzung von europäischem ins nationale Gesetz erfolgen, so die AG TSL.
Die wichtigsten Punkte des Konzeptpapiers:
Definition und Ziele: Ziele, wie die Reduktion von Textilabfällen, die Förderung der Wiederverwendung und des Recyclings sind Grundvoraussetzung, um ein tragfähiges EPR-System aufzubauen.
Regulierung und Gesetzgebung: Einheitliche Rechtsvorschriften auf EU-Ebene, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten; keine zusätzlichen (nationalen) Regelungen. Das System muss zwingend privatwirtschaftlich und wettbewerblich organisiert werden. Festlegung von prüfungssicheren Standards und Verantwortlichkeiten in Deutschland für Herstellerorganisationen, Sammler, Sortierer, Hersteller und Bevollmächtigte.
Zentrale Genehmigung/zentraler Vollzug: Genehmigungen für Systeme und die zugrundeliegenden Prozesse sind zwingend nach einem deutschlandweiten Standard zu regeln, um Einheitlichkeit zu garantieren.
Rolle des Bevollmächtigten: Klare Definitionen, Standards und Vorgaben zur Kontrolle und festgelegte durchsetzbare Sanktionen, um Missbrauch zu verhindern.
Hinweis: Das komplette Konzeptpapier ist hier einsehbar.