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Kreislaufwirtschaftsstrategie: BTE mahnt Verhältnismäßigkeit an

In einer Stellungnahme zum Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie des Bundesumweltministeriums weist der BTE darauf hin, dass es keinen „Feldzug“ gegen Textilien und Bekleidung geben darf und sich die angestrebten Regelungen an realistischen Zielen orientieren müssten und Augenmaß erforderten. 

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) hat aktuell einen Entwurf für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt. Dieser adressiert explizit die kurzen Nutzungszyklen vieler Güter, einschließlich Textilien/Schuhe. Die NKWS soll dazu beitragen, den Rohstoffeinsatz für den Konsum privater Haushalte bis 2030 um mindestens 20 Prozent zu senken. 

 

Der BTE betont, grundsätzlich die Bemühungen zur Entwicklung einer NKWS zu unterstützen. Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sowie Kreislaufwirtschaft hätten zuletzt auch innerhalb der Textil- und Schuhbranche an Bedeutung gewonnen. Negative Begleiterscheinungen bei der Herstellung, dem Handel, dem Konsum und der Entsorgung sowie die Endlichkeit der zur Verfügung stehenden Ressourcen seien nicht mehr zu tolerieren. 

 

Allerdings hat der BTE in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMUV klargestellt, dass Textilien und Bekleidung grundlegend und elementar für das tägliche Leben seien. Neben der reinen Schutzfunktion vor Kälte, Wärme, Gefahren etc. befriedige Bekleidung gerade in multikulturellen und offenen Gesellschaften weitere wichtige menschliche Bedürfnisse (z.B. Selbstverwirklichung, Gruppenzugehörigkeit, soziale Einbindung, Teilhabe), die für die Zufriedenheit von Menschen und letztlich dem gesamtgesellschaftlichen Gefüge wichtig seien. 

 

Zudem würden Umfragen und aktuelle Datenerhebungen zeigen, dass zwei Drittel der Verbraucher Kleidungsstücke und Schuhe aus nachvollziehbaren Gründen aussortieren (verschlissen, beschädigt, Passformprobleme). Lediglich 20 Prozent der Befragten geben diese Artikel ab, weil sie sie für unmodern halten. 

 

Vor diesem Hintergrund kann und darf es nach Meinung des BTE im Rahmen einer Kreislaufwirtschaftsstrategie „keinen grundsätzlichen Feldzug gegen Bekleidung bzw. Textilien geben“. Ziel und Ausrichtung einer Kreislaufwirtschaft müssten vielmehr sein, „Auswüchse und gewichtige Fehlentwicklungen in der Bekleidungs- und Textilbranche zu identifizieren, abzubauen und in ein nachhaltiges und zirkuläres System zu überführen!“

 

Die Bundesregierung sollte sich im Rahmen der Umsetzung der Inhalte und Ziele des NKWS daher um die Schaffung eines unbürokratischen regulatorischen Rahmens bemühen, der klare und realistische Ziele formuliert und Unternehmen zur Erreichung dieser befähigt. Innerhalb der NKWS sollten im Wesentlichen auch marktwirtschaftliche Prinzipien zur Anwendung kommen und nicht grundsätzlich erschwert bzw. verhindert werden, so die Forderung des BTE.