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Steuererklärung: Teilwertabschläge stichhaltig begründen!

Während sich die ersten Unternehmen bereits mit der Warenbewertung für den Jahresabschluss 2023 beschäftigen, arbeiten andere noch an der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe. Diese muss bekanntlich bis 30. September 2024 eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, müssen die Hilfen zurückgezahlt werden! 

 

Sowohl beim normalen Jahresabschluss als auch bei der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe stellt sich gleichermaßen die Frage nach einer angemessenen Warenbewertung und deren stichhaltiger Begründung. Über die allgemeinen Bewertungsfragen hinaus besteht zudem das Problem, wie die Corona-Überbrückungshilfe zu berücksichtigen ist, bei der Warenwertverluste den erstattbaren Fixkosten zugerechnet werden konnten. 

 

Grundsätzlich beruhen Konflikte zwischen Einzelhändlern und Finanzämtern darauf, dass eine niedrige Bewertung des aktuellen Warenbestandes zu einer vorübergehenden Schmälerung des Gewinns und somit auch der Steuerlast führt. Zusätzlich kommt ggf. noch die Frage hinzu, inwieweit auch die Höhe der Überbrückungshilfe für Warenverluste angemessen war. Bekanntermaßen gibt es – im Gegensatz zum Anlagevermögen – keine klar fixierten Richtwerte für die Abschriftenhöhe bei Kleidung, Schuhen und Accessoires/Lederwaren, so dass Finanzbehörden bei hohen Abschriften seitens des Modehandels häufig misstrauisch sind.

 

Andererseits schreibt das HGB allen Kaufleuten eine generell vorsichtige Bewertung ihrer Situation vor. Hinzu kommt auf beiden Seiten oftmals strukturelles Unwissen, z. B. über die modische Aktualität von Artikeln bei den Finanzbehörden oder die tatsächlichen Auswirkungen von Bewertungs-Entscheidungen auf Handelsseite. So führt ein generell überhöhter Ansatz bei den Teilwertabschreibungen z. B. nur einmalig zu Steuervorteilen. 

 

Um Unternehmen des Bekleidungs-, Schuh- und Lederwarenhandels, aber auch Steuerberatern und Finanzbehörden verständliche Anhaltspunkte für eine objektive und nachvollziehbare Warenbewertung zu geben, hat der BTE im Herbst 2021 die Publikation „Warenbewertung und Teilwert-Abschreibung im Outfit-Handel – gesetzliche Grundlagen, Inventur- und Bewertungsverfahren, Auswirkungen, Praxisbeispiele“ erstellt. Auf 84 Seiten werden, ausgehend von den handels- und steuerrechtlichen Grundlagen sowie geltenden Bewertungsprinzipien, die folgenden Punkte praxisnah und anhand vieler Beispiele ausführlich dargestellt:

  • mögliche Inventur- und Bewertungsverfahren
  • Besonderheiten und Kriterien der Warenbewertung im Outfithandel
  • Teilwertabschläge in der Praxis nach Teilbranchen (DOB, HAKA, KIKO, Wäsche/Strümpfe, Heim- und Haustextilien, Sport, Schuhe)
  • Auswirkungen von Teilwertabschriften und Inventurdifferenzen auf GuV und Bilanz
  • Maßnahmen zur Durchsetzung von Teilwertabschlägen gegenüber dem Finanzamt

Ein Musterbrief an das Finanzamt mit konkreten Empfehlungen zur realistischen Höhe von Teilwertabschlägen für einzelne Artikel der Outfitbranche – mit und ohne Berücksichtigung eines Corona-Effektes – rundet die Publikation ab. Autoren dieses Leitfadens sind die Unternehmensberater Peter Anklam und Ulf Heitmann.

 

Hinweis: Der Titel aus der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil | Schuhe | Lederwaren kann bestellt werden im BTE-Webshop unter www.bte.de (Rubrik: Publikationen), wo auch das Inhaltsverzeichnis und Leseproben einsehbar sind. Oder per E-Mail an itebestellungen@bte.de. Preis: 45,79 Euro zzgl. Versand für die Print-Version bzw. 42,06 Euro für die PDF-Variante; jeweils zzgl. 7% MwSt. EHV-Mitglieder erhalten unter Angabe ihrer EHV-Mitgliedsnummer einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent!