Der Textil-, Schuh - und Lederwarenhandel ist von vielen Rechts- und Verordnungsvorschriften und juristischen Fragestellungen betroffen. Neben direkt gegenüber der Branche wirksamen Gesetzen und Verordnungen (z.B. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Produktsicherheitsgesetz, REACH-Chemikalienverordnung, Textilkennzeichnungsverordnung) gibt es eine Vielzahl weiterer Vorschriften aus den Bereichen Kartell- und Wettbewerbsrecht, Reklamation- und Verpackungsrecht sowie CSR – Corporate Social Responsibility, die den Textil-, Schuh – und Lederwareneinzelhandel tangieren.
Der BTE nimmt einerseits über das allgemeines Lobbying Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der Gesetze und Verordnungen. Hierzu arbeitet er maßgeblich und eng mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dessen juristischen Abteilungen bzw. Strukturen zusammen. Andererseits bietet der BTE in Kooperation mit verschiedenen Partnern regelmäßig Seminare und Webinare zu aktuellen Rechtsthemen an, um den Unternehmen gezielte Informationen und Hinweise zu geben.