Nach § 478 I und II BGB hat der Einzelhandelsbetrieb einen Rückgriffsanspruch gegen seinen Lieferanten, wenn er mangelhafte Ware berechtigt zurücknehmen oder den Kaufpreis hierfür mindern muss. Dabei tritt nach § 479 I BGB die Verjährung nach zwei Jahren ab Lieferung an den Handel ein.
§ 479 II BGB regelt jedoch explizit den Fall, dass der Endverbraucher unverschuldet erst nach diesen zwei Jahren eine Mängelrüge erhebt. In diesen Fällen bleibt der Rückgriffsanspruch des Einzelhändlers dann ungeschmälert erhalten, wenn er binnen zwei Monaten nach Bekanntwerden der Mängelrüge seines Kunden sich seinerseits beim Lieferanten meldet. Die absolute Höchstgrenze, bei der auf jeden Fall die Verjährung einsetzt, liegt nach § 479 II BGB bei fünf Jahren.
Um den Beratungsbedarf des Textileinzelhandels abzudecken, hat der BTE drei Top-Beratungsunternehmen ausgewählt, die sich durch eine langjährige erfolgreiche Beratungstätigkeit im Modehandel auszeichnen. Sie gewährleisten eine hohe Beratungsqualität bei bestehenden Aufgaben, aber auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen des Handels.
Bei Fragen zum Thema Marketing/Werbung/Kundenbindung empfiehlt der BTE:
Hutter & Unger GmbH - Werbeagentur
Herr Andreas Unger
Gewerbestr. 2c, 96637 Wertingen
Tel.: 08272 99 400, Fax: 08272 99 40 10
E-Mail: andi.unger@hutter-unger.de, Internet: www.hutter-unger.de
Weitere Informationen: www.bte-kompetenzpartner.de
Hilfestellung bietet auch die BTE-Fachdokumentation "CRM".
Der „BTE marketing berater“ erscheint im Auftrag des BTE im ITE-Verlag als Fach- und Wirtschaftsmagazin für den Modehandel.
Redaktionelle Schwerpunkte sind das Handelsmarketing für Bekleidung und Textilien (insbes. Absatzstrategien, Sortimentspolitik, Warenpräsentation, Handelstechnik, Multichannel, Logistik) sowie aktuelle Modetrends.
Mit einer thematisch klaren Ausrichtung auf Geschäftsführer, Einkäufer und sonstige Entscheider im Fashion-Retail und einer Auflage von rund 11.000 Exemplaren erreicht der BTE marketing berater eine weitgehende Marktabdeckung im relevanten Modehandel. Von den maßgeblichen Fachgeschäften über Kleinfilialisten und Platzhirschen bis zu großen Filialbetrieben und Warenhäusern.
Jahresabonnement Inland 34 € inkl. 7% MwSt. und Versand
Jahresabonnement Ausland 38 € inkl. Versand
Der BTE bietet über das Institut des Deutschen Textileinzelhandels eine Reihe von Fachpublikationen und sonstigen Aus- und Weiterbildungsprogramme an. Dazu gehören u.a. Seminare zu ausgewählten, branchenfokussierenden Themen. Siehe hierzu BTE-Shop und Veranstaltungen.
Um den Beratungsbedarf des Textileinzelhandels abzudecken, hat der BTE vier Top-Beratungsunternehmen ausgewählt, die sich durch eine langjährige erfolgreiche Beratungstätigkeit im Modehandel auszeichnen. Sie gewährleisten eine hohe Beratungsqualität bei bestehenden Aufgaben, aber auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen des Handels.
Der BTE-Partner Nemeth Training+Coaching hat sich auf Motivationstrainings, Führungstrainings, Potenzialentwicklung und Coachings von inhabergeführten Modehäusern fokussiert. Nemeth Training+Coaching dabei auf praxisnahe Lösungen, die auf fundiertem Fachwissen und langjährigen Marktkenntnissen beruhen (siehe www.nemeth-training.de).
Der BTE ist ein Spitzenverband; Mitglieder des BTE sind die Landesverbände des Einzelhandels. Die einzelnen Einzelhandelsfirmen werden durch Landes-, Bezirks- oder Regionalverbände betreut. Dort muss die Mitgliedschaft erworben werden. Anschriften und Auskünfte beim BTE, E-Mail: info@bte.de oder über https://www.einzelhandel.de/kontakt2/mitglied-werden.
Turnusmäßige Informationen im mb marketing berater.
Der BTE beschäftigt sich als Wirtschaftsverband nicht unmittelbar mit Fragen der Mode und kooperiert deshalb in diesem Bereich mit dem
Deutschen Modeinstitut (DMI)
Langeler Kreuzweg 150
50769 Köln
Tel.: 0221 788 0150
E-Mail: info@deutschesmodeinstitut.de
Internet: www.deutschesmodeinstitut.de
Neue Kooperation BTE mit DMI: Attraktive Orderinfos für den Handel
Der Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg von Textil-, Schuh- und Accessoiregeschäften wird maßgeblich im Einkauf gelegt. Durch eine neue Kooperation mit DMI (vormals Deutsches Mode-Institut) bietet der BTE daher interessierten Fashionhändlern ab sofort auch wertvolle Modetrendanalysen zu einem attraktiven - und für EHV-Mitglieder noch einmal vergünstigten - Preis an. Diese helfen den Händlern, ihr modisches Angebot so zu gestalten, dass es auf allen Ebenen - vom Einkauf bis zum Visual Merchandising - den Nerv der Zeit trifft.
Den Kern dieses neuen Informations- und Inspirationsangebots bilden zwei saisonale Trendstudien von DMI, die speziell auf die Anforderungen des Modefachhandels ausgerichtet sind. Die hochattraktiven und -professionellen Mode-Informationen können bzw. sollten noch in der aktuellen Orderrunde für Herbst/Winter 2023 genutzt werden. Aktuell umfasst das Kooperationsangebot von BTE und DMI zwei Produkte:
Beide Produkte sind für Mitglieder im Einzelhandelsverband zum Sonderpreis von jeweils 199 Euro erhältlich, Nicht-EHV-Mitglieder zahlen 226 Euro (jeweils zzgl. MwSt.). Weitere Informationen und Bestellung auf der BTE-Website unter https://www.bte.de/publikationen/themen/.
Webmuster, Knöpfe, Schließen, technische Details von Textilien und insbesondere Lederwaren sind oft geschützt.
Das Problem: Vor allem die großen internationalen (Lederwaren)Marken gehen nach wie vor energisch gegen vorgebliche Verletzungen ihrer Rechte vor. Immer wieder werden ahnungslose Einzelhändler abgemahnt, weil die von ihnen angebotenen Taschen angeblich Marken- und Schutzrechte verletzen. Da der Streitwert bei Markenstreitigkeiten in der Regel hoch ist, sind damit meist Abmahnkosten in vierstelliger Höhe verbunden.
Hinweis: Der BTE hat zusammen mit dem BLE und dem BDSE das Merkblatt Musterschutz erstellt. Es enthält Informationen über das richtige Vorgehen im Fall von entsprechenden Abmahnungen. Das Merkblatt kann ausschließlich über die regionalen Einzelhandelsverbände bezogen werden, eine direkte Übermittlung durch den BTE ist nicht vorgesehen.
Angesichts nachlassender Kundenfrequenzen im stationären Einzelhandel wird die Gewinnung von Neukunden immer wichtiger. Hierbei stehen den Unternehmen zahlreiche Instrumente zur Verfügung. Unterstützung erhalten Modehäuser vom BTE KompetenzPartner Hutter&Unger. Verwiesen sei auch auf die BTE-Fachdokumentation „CRM“.
Bedarfsgegenstände, die nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Berührung kommen (z.B. Jeans-Nieten, BH-Schließen), dürfen nicht mehr als 0,5 µg/cm²/Woche Nickel freisetzen. Darunter fallen auch Gegenstände, die zwar mit nickelfreien Überzügen versehen sind, aber unter Tragebedingungen einen entsprechenden Abrieb erwarten lassen. Die Nickelfreiheit muss außerdem für zwei Jahre gewährleistet werden.
Der Einzelhandel sollte eigene oder vom Lieferanten übernommene Hinweise wie "Bio", "Öko", "Natur" oder "umweltverträglich" vorsichtig verwenden, da die Gerichte sehr strenge Anforderungen an eine diesbezügliche Werbung gestellt haben.
Weitere Stichpunkte:
„Label“ sind eigentlich bloße Etiketten, auf denen der Preis einer Ware, ihr Name oder Details zum Produkt dem Verbraucher mitgeteilt werden sollen. Neben diesen teils gesetzlich vorgeschriebenen, teils aus Marketinggründen gewählten Labeln ist immer häufiger ein Öko- oder CSR-Label an Bekleidungsstücken und Textilien zu finden. Sie sollen zeigen, dass die Produktionsabläufe, das fertige Produkt oder beides bestimmten ökologischen oder sozialen Kriterien entsprechen. Öko-Label beziehen sich dabei auf die Gewinnung von Rohstoffen, die Produktionsabläufe und/oder die ökologische Verträglichkeit des fertigen Produkts für Mensch und Umwelt. CSR-Label (Corporate Social Responsibility) stehen für die Einhaltung bestimmter Normen beim Einkauf von Rohstoffen, Arbeitsbedingungen im Rohstoffanbau und/oder der Produktion sowie teilweise auch für die Beachtung sozialer Gesichtspunkte beim Einkauf von Fertigprodukten aus der Dritten Welt.
Die allermeisten dieser Label werden nicht von staatlichen Stellen oder Behörden sondern von privaten Initiativen verliehen. Diese sind es auch, die die Einhaltung der jeweiligen Kriterien überwachen müssen. Eine Verwendung von derartigen Labeln ohne die Genehmigung der dahinterstehenden Organisationen und/oder ohne Einhaltung der Kriterien verletzt das Wettbewerbs- und Urheberrecht, verstößt eventuell gegen Marken- und Geschmacksmusterrechte und kann sehr teuer werden. Daher kann vor „Selbstbedienung“ im Label-Angebot nur dringend gewarnt werden!
Es gibt nur wenige Label, die sowohl für die Öko-Komponente wie auch den CSR-Aspekt stehen. So kann ein Produkt aus „fair gehandelter“ Baumwolle durchaus mit zweifelhaften (nicht verbotenen!) Farbstoffen eingefärbt worden sein. Ein für Mensch und Umwelt ökologisch vorbildliches Fertigprodukt kann unter ausbeuterischen Bedingungen in der Dritten Welt produziert worden sein. Und selbst ein aus Bio-Baumwollanbau stammendes und entsprechend öko-gelabeltes Bekleidungsteil kann im Ausrüstungsverfahren mit Schweißgeruch hemmenden Stoffen versehen worden sein, die das fertige Produkt nicht mehr als ökologisch vorbildlich erscheinen lassen.
Tatsächlich gibt es im Textilbereich bereits eine Vielfalt an Sozialsiegeln und Ökolabels. Ein Vergleich der bekanntesten Initiativen – von BSCI über Fairtrade und GOTS bis zu Oeko-Tex kann auf der Internetseite www.siegelklarheit.de, einer Initiative der Bundesregierung, eingesehen werden. Der Bundesverband Verbraucherinitiative gibt ebenfalls Informationen und bewertet Labels in Deutschland unter www.label-online.de.
Angesichts der fortschreitenden Verbreitung digitaler Medien in der Bevölkerung nutzt der Modehandel zunehmend Tools des Online-Marketings zur Information und Kommunikation mit Kunden. Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Online-Marketingkonzepten und –maßnahmen erhalten Modehäuser vom BTE KompetenzPartner Hutter&Unger. Verwiesen sei auch auf die BTE-Fachdokumentation „Erfolgreicher Einsatz von Social Media im Modehandel“.
Ohne eine vorherige Limitrechnung sollte kein Unternehmer Ware ordern. Hilfestellung gibt die BTE-Fachdokumentation "Limit im Griff - Ertrag in der Kasse".
Jeder Einzelhändler hat im Rahmen seiner Möglichkeiten außerdem dafür zu sorgen, dass die Beschaffenheit der Ware im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Eine zivilrechtliche Absicherung ist durch entsprechende Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Importpapieren möglich.
EU-Verordnung legt Grenzwerte für Verbrauchsprodukte fest. Schuhe, Sportartikel und Wasserspielzeug betroffen.
Die sogenannten PAK sind als Verunreinigungen in Rußen, Teerölen sowie bestimmten Ölen aus der Erdölverarbeitung enthalten. Diese werden bei Gummi und Kunststoff zum Weichmachen beigemischt und sorgen dafür, dass das Material schön geschmeidig und elastisch ist. Gummistiefel, Badeschuhe, Kunststoff-Laufsohlen oder synthetische Obermaterialien bei Schuhen überschreiten oft die festgelegten Grenzwerte.
Ab dem 27. Dezember 2015 dürfen, laut EU Verordnung Nr. 1272/2013, nur noch Schuhe in Verkehr gebracht werden, die nicht mehr als 1 Milligramm PAK pro Kilogramm enthalten. Dieser Grenzwert gilt nicht nur für Schuhe, sondern allgemein für Verbraucherprodukte. Artikel für Kleinkinder und Säuglinge dürfen ab 27.12. sogar nur 0,5 mg/kg enthalten.
PAK sind für Erwachsene und insbesondere Kinder schädlich. Sie sind als krebserregend, erbgutverändernd sowie fortpflanzungsgefährdend eingestuft.
PAK-Alternativen sind verfügbar. Beispielsweise lassen sich PAK im Reinigungsprozess technisch auswaschen. Es gibt Weichmacheröle mit reduziertem PAK-Gehalt sowie elastisches Gummi und Kunststoffe ohne Weichmacheröle.
Schuhe mit PAK können nicht am Aussehen erkannt werden. Belastete Produkte können durch einen starken, ölartigen Geruch auffallen.
Importeure und Händler sollten Schuhlieferanten dazu verpflichten, die PAK-Grenzwerte ab sofort einzuhalten.
Laut Gefahrstoff-Verordnung vom 29.11.1999, Anhang IV, Nr. 12, ist das Inverkehrbringen von Erzeugnissen mit Pentachlorphenol (PCP)-Gehalten von mehr als 5 mg/kg verboten. Trotz dieses Grenzwertes fallen immer noch einzelne Leder- oder Seiden-Proben mit einer höheren Belastung auf. PCP hat bakterizide und fungizide Eigenschaften.
Verwendung findet PCP, damit Kleidung auf ihrem langen Transport von Asien nach Europa nicht schimmelt.
Um den Beratungsbedarf des Textileinzelhandels abzudecken, hat der BTE vier Top-Beratungsunternehmen ausgewählt, die sich durch eine langjährige erfolgreiche Beratungstätigkeit im Modehandel auszeichnen. Sie gewährleisten eine hohe Beratungsqualität bei bestehenden Aufgaben, aber auch für zukünftige Herausforderungen des Handels. Weitere Informationen: www.bte-kompetenzpartner.de.
Ein effizienter Einsatz des Verkaufspersonals wird vor allem für den beratungsintensiven Facheinzelhandel immer wichtiger: Einerseits sind Verkaufsmitarbeiter eine wesentliche treibende Kraft für Umsatzwachstum, zumal die Anforderungen der Kunden an die Beratungsleistung des stationären Textileinzelhandels steigen. Andererseits stellen die Personalaufwendungen den größten Kostenbereich im Modehandel dar und bedürfen daher besonderer Sorgfalt bei der Planung.
Die Textilpflegekennzeichnung informiert Verbraucher über die richtige Pflege der Textilien durch ein einfaches, einheitliches und sprachenunabhängiges System von Pflegesymbolen.
Das Pflegeetikett enthält Angaben über die maximal zulässige Behandlung und sachgemäße Pflege der damit ausgezeichneten Textilien.
Das Pflegeetikett wendet sich an Verbraucher sowie an Textilreiniger, Wäschereien und alle, die sich mit der Pflege des Textils befassen. Eine entsprechend den Angaben auf dem Etikett durchgeführte Pflegebehandlung bietet Gewähr, dass das Textilerzeugnis keinen Schaden nimmt. Sie garantiert jedoch nicht, dass jede Verschmutzung und jeder Fleck wirklich entfernt wird.
Bei der Anwendung sind einige einfache Grundsätze zu beachten.
Korrekte Verwendung der Symbole
Verwenden Sie ausschließlich die international standardisierten Symbole von GINETEX. Bei der Anordnung auf dem Pflegeetikett ist darauf zu achten, die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten:
Kennzeichnung trotz Freiwilligkeit
Kennzeichnen Sie Ihre Produkte mit Pflegesymbolen. In Deutschland ist dies zwar – anders als in vielen anderen Ländern – gesetzlich nicht vorgeschrieben, es gehört aber zum guten Ton. Sie stärken damit das Vertrauen in ihre Produkte und ihre Marke.
Die Pflegesymbole dürfen von Mitgliedern der Einzelhandelsverbände gratis verwendet werden. Der BTE entrichtet hierfür einen Jahresbeitrag an GINETEX. Unter Angabe der EHV-Mitgliedsnummer können Druckvorlagen der Pflegesymbole über GINETEX bezogen werden. Weitere Informationen unter www.ginetex.de.
Mit der Änderung des Verpackungsgesetzes, welches am 8. Februar 2020 verkündet wurde, dürfen Händler ab 1 Januar 2022 keine leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Ein Verstoß gegen das Verbot soll als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden können.
Ausgenommen sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern. Darunter fallen insbesondere sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", die Kunden für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwenden.
In der Fachreihe BTE-Praxiswissen Textil-Schuhe-Leder bietet der BTE (über den ITE-Verlag) ca. 30 Titel für die Unternehmensführung und das erfolgreiche Verkaufen von Mode an. Diese Publikationen werden von Fachleuten für die Entscheidungsträger und Mitarbeiter der Branche geschrieben.
Themengebiete u. a. :
Darüber hinaus existiert ein umfangreiches Programm an Schulungsmaterialien.
Schon seit einigen Jahren bemüht sich der BTE um eine effiziente und umfassende Versorgung des Fashionhandels mit aussagekräftigen Produktbildern und relevanten Produktdaten und hat entsprechende Initiativen unterstützt. Denn geeigneter Content ist für digitales Marketing und einen erfolgreichen E-Commerce ein absolutes Muss. So laden heute bereits mehr als 17.000 Händler Produktdaten über den Online-Dienstleister Fashion Cloud, Europas führender Anbieter für Lösungen zum Content-Austausch, herunter; 2.000 Händler nutzen zusätzlich die besonders effiziente Möglichkeit Produktdaten von Marken automatisch via API über Fashion Cloud in ihre Webshops zu integrieren.
Doch die Datenqualität der Lieferanten, die z.B. für einen erfolgreichen Webshop der Händler ausschlaggebend ist, variiert stark und ist in vielen Fällen noch immer optimierungsbedürftig. Fashion Cloud hat daher mit Unterstützung des BTE und Euretco auf Basis der Händlerbedürfnisse einen neuen E-Com Datenstandard entwickelt. Industrie und Handel erhalten jetzt ein standardisiertes und praktikables Content-Datenformat für E-Commerce-Anwendungen.
Der E-Com Datenstandard von Fashion Cloud besteht aus Pflichtattributen, wie z.B. Saison, Geschlecht, Material und Pflegehinweise. Begleitet werden diese von optionalen Attributen, die E-Com-Händlern darüber hinaus helfen, die Artikel optimal in Szene zu setzen. Darunter fallen bspw. Nachhaltigkeits-Zertifikate, Herkunftsland oder die genau Bemaßung. Der Standard orientiert sich an der von Industrie und Handel erarbeiteten Anwendungsempfehlungen der GS1, an der auch der BTE maßgeblich mitgewirkt hat.
BTE und Fashion Cloud appellieren an alle Lieferanten, den neuen Standard anzuwenden. Weitere Informationen zur Produktdaten-Schnittstelle für Fashionhändler findet man unter https://fashion.cloud/de/integration-haendler.
Ende 2011 ist das neue an europäischem Recht ausgerichteten Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung ist die mit Bußgeld bewehrte Pflicht des Herstellers oder Importeurs, seinen Namen und die Kontaktanschrift auf dem Produkt vollständig und richtig anzugeben. Nur wenn das (technisch) unmöglich ist, darf diese Adresse auf der Verpackung mitgeteilt werden. Ein Verweis auf eine Internetadresse reicht nicht aus.
Das PFI ist ein Dienstleistungs- und Forschungszentrum für alle Belange der Schuhwirtschaft.
PFI, Prüf- und Forschungsinstitut Primasens
Marie-Curie-Straße 19
66953 Pirmasens
Tel.: 06331 24900
Fax: 06331 249060
eMail: info@pfi-pirmasens.de
Internet: www.pfi-pirmasens.de