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Modehandel: Überbrückungshilfe deckt nur 16 Prozent der Umsatzausfälle

Die bisher geleisteten staatlichen Unterstützungszahlungen für den Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel decken nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste. Der BTE fordert weitere Hilfen und insbesondere die Senkung der bestehenden Grenze von 30 Prozent Umsatzverlust als Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe.

 

Nach Aussagen des Bundeswirtschaftsministeriums hat der stationäre Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bislang rund 2,42 Mrd. Euro an Corona-Hilfen (ohne Kurzarbeitergeld) erhalten. Der weitaus überwiegende Teil davon im Rahmen der sog. Überbrückungshilfe III. „Auf den ersten Blick ist das viel, deckt aber tatsächlich nur einen Bruchteil der entstandenen Verluste“, berichtet BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.

 

So hat der gesamte stationäre Outfithandel nach Berechnungen des BTE als Folge der verordneten Geschäftsschließungen und weiterer Beschränkungen (z.B. 2G) seit März 2020 insgesamt rund 15 Mrd. Euro an Umsatz verloren. Die staatlichen Unterstützungszahlen kompensieren also nur 16 Prozent der Umsatzausfälle. 84 Prozent der Verluste tragen die Unternehmen. „Eine von einzelnen Politikern und Wirtschaftswissenschaftlern vermutete Überkompensation der entstandenen Schäden ist daher absolut haltlos“, so Pangels.

 

Ganz im Gegenteil waren und sind die staatlichen Hilfen für den stationären Modehandel bei weitem nicht ausreichend. Die konkrete Ausgestaltung der Überbrückungshilfen hat dazu geführt, dass viele Kosten nicht angesetzt werden konnten. „Es ist daher kein Wunder, dass nach einer BTE-Erhebung im letzten Jahr rund die Hälfte aller Mode-, Schuh- und Lederwarenhändler in den roten Zahlen gelandet sind“, weiß Pangels. „Tausende stationäre Unternehmen haben nur überlebt, weil die Inhaber ihre Rücklagen und Altersversorgungen aufgelöst haben.“

 

Die verordneten Verkaufsbeschränkungen mit den nachfolgenden Umsatzverlusten können – so der BTE – von der Politik auch keinesfalls als normales unternehmerisches Risiko bewertet werden. Schließlich gibt es auch zwei Jahre nach Beginn der Pandemie keinerlei Belege, dass es im Nonfood-Handel ein erhöhtes Infektionsrisiko gegeben hat. Die Schließung von Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften war also epidemiologisch sinnlos und im Vergleich z.B. zu den - trotz immer wieder bekannt gewordenen Corona-Ausbrüchen - weiterhin geöffneten Industriebetrieben absolut willkürlich.

 

„Es ist daher nur fair und gerecht, den betroffenen Händlern ihre Verluste in angemessenem Maße zu ersetzen und sie nicht mit Almosen abzuspeisen“, fordert der BTE-Hauptgeschäftsführer. So muss z.B. unbedingt die 30-Prozent-Grenze für die Beantragung von Überbrückungshilfen gesenkt werden. „Wie würden wohl die verantwortlichen Politiker reagieren, wenn sie mit einer haltlosen Begründung zwei Jahre unbezahlt blieben und von ihrem Ersparten leben müssten?“, fragt Pangels.